Im Gespräch mit Dr. Susanne Lackner über Gendermainstreaming in der Medienregulierung in Österreich

Interview von Tina Arakis und Wanda Leschik

Frau Dr. Susanne Lackner ist seit 25 Jahren im Medienbereich tätig und konnte bereits die Welt der Medien aus verschiedenen Perspektiven erkunden. Sie erhielt ihre Kompetenz zur Medienregulierung und Medienpolitik unter anderem durch ihre Arbeit bei RTL und dem ORF und der Europäischen Kommission (Audiovisuelle Politik), außerdem durch ihre Zeit als Selbstständige und zehn Jahre Berufserfahrung in der Behörde. Seit 10 Jahren ist sie Mitglied der KommAustria, seit vier Jahren ist sie Stellvertretende Vorsitzende der KommAustria. Sie ist Vorsitzende des zweiten Senats, der sich um Regulierungsfragen des Fernsehens kümmert und Mitglied des dritten Senats, bei dem es um die wirtschaftliche Aufsicht und die Betreuung von Wettbewerbsfragen geht. Außerdem ist sie zuständig für die ORF Aufsicht hinsichtlich neuer Angebote und die Prüfung des öffentlich-rechtlichen Auftrags, sowie für die erbebeobachtung und zukünftig auch für Kommunikationsplattformen. Seit ihrem 18. Lebensjahr beschäftigt sich Frau Dr. Susanne Lackner mit Frauenfragen. Seither hat sich einiges verbessert und auch Gendermainstreaming ist kein Fremdwort mehr in Österreich, dennoch ist das Thema der Ungleichstellung der Geschlechter gegenwärtig und weist ein großes Defizit in unserer Gesellschaft auf, das überwunden werden muss.

„Und wenn man glaubt, dass man jetzt Ungleichbehandlungen überwunden hat, nicht nur am eigenen Leib, sondern auch in Bezug auf Dritte, dann merkt man: Es ist ja schon wieder da. Es geht nicht weg und man muss dranbleiben und da nicht abstumpfen, das ist sehr wichtig.“

Bitte erzählen Sie ein wenig über Ihre Person und Position in der KommAustria.

Ich bin einerseits zuständig für Abrufdienste, also auch für Social Media Dienste, insofern sie unter die Definition von Abrufdiensten in der Richtlinie und im Gesetz fallen und mache da auch die Werbebeobachtung. Vor allem aber bin ich Vorsitzende des sogenannten zweiten Senats. Das ist der Fernseh- Senat, der beschäftigt sich mit allen Regulierungsfragen im Bereich des Fernsehens und wir haben auch die ORF Aufsicht hinsichtlich, wenn sie neue Angebote haben, müssen sie zu uns kommen und werden eine Angebotsprüfung in Hinblick auf die Rechtfertigung des öffentlich-rechtlichen Auftrags unterzogen. Und ich bin auch im dritten Senat, das ist der Senat für die wirtschaftliche Aufsicht. Dort betreue ich Wettbewerbsfragen und das ist auch der Senat, der die wirtschaftliche Aufsicht hat über den ORF. Da haben wir eine Prüfungskommission dazu. Wenn die neuen Gesetze in Kraft treten, werden wir auch für Kommunikationsplattformen zuständig sein und das wird auch meine Aufgabe sein als Einzelmitglied. Und worum ich mich auch kümmere, ist um unsere internationalen Aktivitäten, insbesondere im Rahmen der ERGA, wo wir immer weiter zusammenrücken und wo ich auch gleich erfreut berichten kann, dass drei Frauen im Vorstand sind, was eine sehr gute Quote macht.

Wie ist die KommAustria als Organisation aufgebaut und gibt es Richtlinien/Leitfäden in Bezug auf Gendermainstreaming?

Die KommAustria ist eine Kollegial Behörde und besteht aus fünf Jurist*innen, drei Frauen und zwei Männer, die entscheiden die wichtigen Fragen in dreier Senaten oder manchmal auch zu fünft. Die KommAustria ist eine unabhängige Behörde, sehr ähnlich wie ein Gericht. Wir erlassen Bescheide, vor allem sind wir auch eine erste Instanz, welche sehr wichtig ist im Bereich der Medienregulierung, dass hier die oder der Regulator unabhängig gestellt ist. Außerdem haben wir einen Geschäftsapparat das ist die RTR, die uns beigestellt ist, um uns administrativ zu unterstützen.

Von fünf KommAustria Mitgliedern, sind wir drei Frauen. Ich bin die stellvertretende Vorsitzende. Ich glaube, dass wir eine gute Quote haben oder einen guten Anteil von Frauen. Wir sind auch Frauen, die durchaus hier ein starkes Problembewusstsein haben und wir diskutieren immer wieder Genderfragen sowohl anlassbezogen als auch intern wie auch in Hinblick auf unsere Fälle oder die an uns herangetragenen Beschwerden beispielsweise. Und auch unsere Männer sind durchaus problembewusst. Wir haben es hier als nicht mit einem Biotop zu tun, wo es total schwierig ist überhaupt diese Frage zu thematisieren. Was wir aber nicht haben, sind Richtlinien für die KommAustria.

Warum gibt es keine Richtlinien?

Das liegt einerseits daran, dass wir eine kleine Einheit sind. Dass man Richtlinien hat, heißt nicht und das wissen Sie sehr gut, dass man die Richtlinien auch wirklich lebt. Aber ich glaube, dass es oft ein sehr großes Problem ist, dass da Prozeduren aufgesetzt werden und in Wahrheit Prozesse laufen, die eigentlich sehr bewusst oder mit den üblichen Mustern diese Richtlinien umgehen und letztlich dann noch wenig verändern. Was noch einmal und das ist mir ganz wichtig nicht heißen soll, dass man keine Richtlinien haben soll. Es darf nur nicht dazu führen, dass es ein hohles Instrument gibt, das dann in der Praxis keine Anwendung findet.


Inwiefern unterscheiden sich die Aufgaben der RTR von der KommAustria?

Also die RTR ist eine GmbH mit zwei Geschäftsführern und einer ist uns beigeordnet und der Andere eben im Bereich der Telekommunikation. Und dort gibt es auch die Telekom-Control-Kommission (TKK), die die Telekomagenden machen. Die KommAustria ist eine Vollzeitbehörde und wir arbeiten permanent. Die TKK besteht aus nebenberuflichen Tätigen. So, man muss aber sagen, dass die RTR auch eigene Aufgaben im Medienbereich hat. Sie haben zum Beispiel das Förderwesen, konkret wird der Privatrundfunk gefördert. Das ist glaube ich seit 15 Jahren so, wenn ich mich nicht irre oder 10 Jahren, dass eben der Privatrundfunk gefördert wird.

Können sie uns ein wenig mehr über die derzeitigen Maßnahmen in Bezug auf Gendermainstreaming in der KommAustria erzählen? Gibt es Maßnahmen zur Planung der Integration von Intersektionalität in der KommAustria selbst?

Wir haben, wie gesagt, keine formellen Leitfäden. Es ist ein schwieriges Thema. Das Problem mit Leitfäden ist eben, dass Strukturen trotzdem umgangen werden. Mir persönlich ist das Thema wichtig und auch meinen Kolleginnen, aber auch den beiden Kollegen. Es ist wichtig, dass Sensibilität bei jeder Angelegenheit, bei jedem Fall hier an den Tag gelegt wird. Ich sage nur eins, wir leben, wie die Deutschen in einer Rechtstradition im Bereich der Medienregulierung, die sehr liberal ist, wenig eingriffsintensiv. Wir stufen einfach die Meinungsfreiheit im Zweifel als das höhere Gut ein. Natürlich, das ergibt sich auch auf Grund der Geschichte der beiden Länder. Die Rechtsgeschichte hat sich auch auf Grund dieser

Erfahrung entwickelt. Deswegen ist die Meinungsfreiheit so ein starkes Gut und es wird nur bei sehr krassen Fällen interveniert. Das heißt, wir haben konkret im audiovisuellen Mediendienste-Gesetz und auch im ORF-Gesetz das Verbot auf Grund von Geschlecht, Rasse, Religion etc. Hass zu schüren. Wir haben bisher zwei Entscheidungen gefällt, bei denen Hass gegen bestimmte Ethnien vorgekommen ist. Wir haben noch keinen Fall gehabt, bei dem auf Grund des Geschlechts diskriminiert wurde. Wir sind auch in unserem System sehr stark Beschwerde getrieben. Wir können ja nicht 24 Stunden am Tag alle Fernsehprogramme anschauen. Wir werden in der Regel, dann tätig, wenn jemand eine Beschwerde macht. In meinen zehn Jahren, kann ich mich nicht zurückerinnern, dass wir, auf Grund der Darstellung des Geschlechts eine Beschwerde gehabt hätten. Das ist vielleicht auch keine positive Bilanz. Wenn wir so einen Fall hätten, würden wir diesen vermutlich zurückhaltender beurteilen, als es zum Beispiel eine Institution wie der Werberat es täte. Was in eine Richtung formuliert wird, kann auch in die andere Richtung zurückschlagen.

Ich weiß nicht, ob ich erklären kann, warum es notwendig ist, nur bei ganz groben Verstößen, die nicht Geschmackfragen darstellen das ist es ganz wichtig einzuschreiten. Ich glaube, dass wir nicht die einzigen sind die damit kämpfen. Gerade weil eine Medienbehörde da ist, um Medienvielfalt und Meinungsfreiheit zu gewährleisten, gibt es starke Reibungsflächen. Und das Thema Intersektionalität ist erst im Ankommen in der gesamten Medienregulierung.

Gendermainstreaming ist kein Fremdwort mehr, dennoch nicht ganz etabliert in der Mehrheitsgesellschaft. Glauben Sie, dass sich diese Situation in Zukunft ändern wird?

Ja ich hoffe es. Ich denke, dass es zwei Entwicklungen gibt. Einerseits die gesellschaftliche Entwicklung, bei der Gendermainstreaming ein wesentlicher Bestandteil ist. Und es gibt immer das Recht, das ein bisschen hinterherhängt. Wenn aber das Recht mal, dem Rechnung trägt, dann ist es ein sehr wichtiger Motor, der helfen kann. Aber wir haben jetzt noch nicht ausreichend diese Instrumente mit denen wir, als Jurist*innen hier operieren können.

Österreich wird in der ERGA Studie gar nicht erwähnt bezüglich „Good Practices“ in der Medienregulierung. Wo gibt es aus Ihrer Sicht Verbesserungsbedarf?

Es gibt Regulierungsbehörden, die einfach sehr viel aktiver sind. Das liegt aber auch daran, dass sie entsprechende gesetzliche oder statutarische Aufgaben haben, was eben bei uns fehlt. Deswegen versuchen wir das auf einfach prinzipiell allen Ebenen unserer Kommunikation und Entscheidung einfließen zu lassen, nur haben wir diese Vorgaben nicht.

Wir können nur dann einschreiten und was machen, wenn es gesetzlich vorgesehen ist und das betrifft jetzt auch unsere Kunden, unsere Stakeholder, die sich dem auch nicht explizit verpflichtet haben – meines Wissens nach. Jedoch gibt es Sachen, die evident sind. Im Nachrichtenbereich von Puls 4/24 beispielsweise sind sehr viele Frauen in wichtigen Positionen vertreten, obwohl es keine gesetzlichen Richtlinien gibt, das ist gelebter Feminismus. Aber keine Frage, auch hier ist durchaus Luft nach Oben. Für die KommAustria ist es doch so, dass drei von fünf Leuten Frauen sind und das ist jedenfalls eine positive Entwicklung.

In der Rechtsvorschrift der KommAustria steht, dass sie für die Sicherung der Meinungsvielfalt, aber auch der Qualität des Rundfunkprogramms verantwortlich ist. Wie können wir denn diese Qualität und Meinungsvielfalt verstehen?

Die Förderung von Qualität ist nicht die Aufgabe der KommAustria. Public Value soll gefördert werden bei den privaten Medien, aber das ist dann wieder Aufgabe der RTR. Das ist die Schwierigkeit mit der Integration von Gendermainstreaming in der medialen Darstellung. Die plurale Darstellung von Meinungen darf nicht eingeschränkt werden. Die Qualität ist für uns nur beim ORF zu überprüfen, was er primär selber macht. Wir sind sonst ausdrücklich nicht zur Qualitätssicherung berufen.

In der Rechtsvorschrift steht: „Die Sicherung der Meinungsvielfalt und die Förderung Qualität der Rundfunkprogramme, einschließlich der technischen Voraussetzungen und Verbreitung.“

Wir müssen Qualität im Lichte der Meinungsvielfalt fördern. Wir wollen die Qualität bei einem Rundfunkprogramm fördern. Sie können aber nicht sagen: „Dieses Fernsehprogramm gefällt mir nicht und deswegen bewillige ich es nicht.“ Verstehen sie was ich meine? Da gibt es einen Wertungswiederspruch. Also zum Beispiel haben wir ja auch Pornosender. Aber es gibt auch Fernsehprogramme, bei denen ich nicht davon ausgehe, dass das unbedingt der fortschrittlichste Sender ist. Das ist aber alles sehr subjektiv, also eigenes Empfinden. Bei finanziellen Anreizen reden wir schon über etwas anderes.

Gibt es Richtlinien oder Leitfäden für Qualität?

Es gibt für private Rundfunkveranstalter insbesondere einen Paragraphen, der heißt Programmgrundsätze. Das ist eigentlich die einzige Stelle, in der Qualität vorkommt, meiner Meinung nach. Es heißt das Fernsehprogramm muss objektiv sein, es muss divers sein, es muss eine Vielfalt vertretener Meinungen geben und auf journalistische Sorgfalt beruhen. Da schauen wir sehr wohl drauf, dass das eingehalten wird. Wenn sie das unter Qualität verstehen, ja. Diese Grundsätze müssen eingehalten werden. Es gibt auch die Verpflichtung der Einhaltung von Werbebestimmungen und die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen oder gegen Gewalt. Das sind natürlich Fragen der Qualität. Danke für den Hinweis. Ich hoffe, sie verstehen was ich meine. Im Einzelnen gibt es wenig Greifbares.

Aber wir nehmen das doch sehr ernst. Ich kann ihnen nicht verhehlen, dass wir natürlich auf Kritik treffen, wenn wir tätig werden. Unsere Rolle ist zu schauen, dass die eben genannte Qualität und die Programmgrundsätze eingehalten werden.

Wie wird diese Meinungsvielfalt gewährleistet? Wie kann sie gewährleistet werden? Haben sie ein konkretes Beispiel?

Es gibt verschiedene Arten von Meinungsvielfalt. Es gibt die Binnenvielfalt, innerhalb eines Senders. Zum Beispiel sollten die Redakteur*innen unabhängig sein. Meinungsvielfalt manifestiert sich aber auch an der Mehrheit oder der Vielfalt von Medieninhaber*innen. Es sollten möglichst viele Outlets existieren, die verschiedene Eigentümer*innen haben. Das ist besonders wichtig. Außerdem gibt es die Titelvielfalt. Es sollen möglichst viele diverse Titel zur Verfügung stellen. Das Rundfunkrecht geht davon aus, dass Eigentümer*innen-Vielfalt das größte Gut ist und die wichtigste Voraussetzung.

Zu den Aufgaben der KommAustria gehört auch die Rechtsaufsicht über private und den öffentlichen Rundfunk. Was sind denn die Aufgaben dieser Rechtsaufsicht?

Bei dem privaten Rundfunk erteilen wir Lizenzen. Man kann terrestrisch oder über Satellit senden. Ansonsten müssen sie den Dienst anzeigen. Es gibt keine Beurteilung, vor allem nicht in geschmacklicher Hinsicht. Es gibt gewisse verbotene Inhalte, aber abgesehen von denen gilt die Freiheit der Medien. Sie müssen außerdem die Digitalisierung vorantreiben, aber es ist ja alles schon weitgehend digital. Dann gibt es den Jugendschutz und sie dürfen nicht zum Hass gegen bestimmte Gruppen aufrufen. Die Werbeaufsicht spielt bei uns eine sehr starke Rolle. Wir haben ausdrücklich die Aufgabe ein paar Sender im Monat anzuschauen und auf Werbeverstöße zu kontrollieren. Beim ORF ist unsere Aufsicht wesentlich stärker, da dieser eine Beihilfe bekommt und den öffentlich-rechtlichen Auftrag verfolgt.

Einerseits überwachen wir, ob die Ausgaben ordnungsgemäß nach seiner eigenen Vorstellung passieren. Am Anfang einer Gebührenperiode gibt es einen Gebührenantrag und in dem aufgezählt wird, was in den nächsten fünf Jahren passieren soll. Wir überprüfen aber nur Rechenfehler. Wir haben keine inhaltliche Kontrolle über den öffentlich-rechtlichen Auftrag. Auch der ORF ist ein selbstständiges Medienunternehmen und unabhängig in seiner Berichterstattung und das ist ja sehr wichtig. Dann haben wir auch die jährliche Aufsicht über die Jahresabschlüsse, in wirtschaftlicher Hinsicht. Außerdem haben wir die Aufsicht über die Qualitätssicherung. Das macht der ORF prinzipiell selber. Wir kontrollieren, ob es eben Workshops und Debatten darüber gegeben hat, eine Auseinandersetzung. Neue Angebote werden bei uns eingereicht. So ist zum Beispiel der Sender ORF3 entstanden. Wir überprüfen, wie es wirtschaftlich konzipiert ist und ob es dem öffentlich-rechtlichen Auftrag entspricht, es einen Mehrwert gibt. Außerdem sind die Interessen des Wettbewerbs sehr wichtig. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit sich zu beschweren, wenn der ORF das Objektivitätsgebot verletzt hat. Das spielt vor allem in der Praxis eine große Rolle. Noch was, wir sind sehr transparent, alle unsere Entscheidungen müssen veröffentlicht werden.

Gibt es häufig Beschwerden, beziehungsweise Verletzungen dieser Regeln?

So, dass wir gut beschäftigt sind. Objektivitätsbeschwerden gibt’s schon sehr oft. Einmal im Monat ungefähr beim ORF. Bei dem privaten Rundfunk ungefähr zweimal im Monat. Das umfasst aber noch nicht das, was wir von Amtswegen aufgreifen. Relativ viele Beschwerden gibt es im Bereich des Jugendschutzes, meistens von Frauen. Das ist bedauerlich, denn bisher haben sich irgendwie noch keine Väter beschwert.

Nun zu der Zulassung von Programmkonzepten: Wird sich speziell bei der Erteilung mit Themen der gendergerechten Sprache oder der Rollenverteilung und Intersektionalität befasst? Gibt es Richtlinien, die für die Programmkonzepte zu erfüllen sind?

Nein. Der Gesetzgeber hat diesbezüglich nichts vorgesehen. Programme werden sehr pauschal vergeben. Ansonsten haben wir für den Bereich Frauen eigentlich kein dezidiertes Angebot. Das liegt auch daran, dass die Bewilligungen so pauschal sind. Da steht dann nur, dass es ein 24 Stunden Sender mit Unterhaltung, Werbung, Sport, Nachrichten ist.

Natürlich werden Fragen der Gendergerechtigkeit bei den nicht kommerziellen Veranstaltern stärker betont.

Warum ist Ihnen Gleichstellung der Geschlechter wichtig?

Ich hatte schon sehr früh eine Sensibilität für Ungerechtigkeiten in der Verteilung der Geschlechterrollen und Benachteiligungen diesbezüglich entwickelt. Wobei die Gegebenheiten in meiner Jugendzeit noch ganz anders waren aber selbst, wenn ich damals die Freiheiten von heute gehabt hätte, wäre ich trotzdem noch sehr sensibilisiert auf Frauenfragen gewesen. Ich glaube einfach, dass es keine sachliche Rechtfertigung gibt für die Diskriminierung der Frau in irgendeinem Lebensbereich. Das ist in einem Satz bedeutet, dass jede Benachteiligung einen Verzicht auf wertvolle Ressourcen darstellt. Ganz einfach. Und dass dieses Bewusstsein noch immer nicht voll in unserer Gesellschaft angekommen ist, das liegt auf der Hand. Das ist aber, das muss man schon sagen, dass es besser geworden ist. Ich habe mich früher immer gefragt, wie es das gibt. Doch wie sagt man so schön: Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen. Es gibt doch Fortschritte, wenn auch zu langsam. Das ist klar.

Welchen Tipp hätten Sie für junge Frauen, die in die Berufswelt der Medien einsteigen wollen? 

Ich glaube was wichtig ist, ist dass man mit anderen Frauen kommuniziert, damit man sieht, dass man nicht alleine ist, weil wenn man alleine ist, ist es sehr schwierig. Weil man sich isoliert fühlt und natürlich wird das oft besonders so gedrängt, dass man nicht kommuniziert und ich glaube, dass das die beste Basis ist, um sich dann zu vernetzen. Ich meine, es geht auch um Richtlinien und Vorgaben, aber es geht darum, dass man de facto was tut und selber seinen Beitrag leistet, nämlich in der Diskussion und dass man da nie aufgibt. Und wenn man glaubt, dass man jetzt Ungleichbehandlungen überwunden hat, nicht nur am eigenen Leib, sondern auch in Bezug auf Dritte, dann merkt man: Es ist ja schon wieder da. Es geht nicht weg und man muss dranbleiben und da nicht abstumpfen, das ist sehr wichtig. Deswegen finde ich es auch schön, dass ich auch hier mit jungen Frauen diskutieren darf. Es gibt schon auch viele Männer, wo sich das Selbstverständnis verändert hat. Das gehört natürlich schon dazu, aber primär ist es schon der eigene Kampf.

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